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Ich gebe alles zu. Auf wunden Knien gestehe ich: Ich habe Böses getan. Ich habe meinem heimischen Stromlieferanten, den treu sorgenden Stadtwerken Schifferstadt, beim Begleichen der Jahresrechnung 2008 gute 10 Euro zuwenig überwiesen. Warum nur? Leichtsinnigkeit? Übermut? Fraglos – ich muss sühnen. Ein Mahnschreiben kommt mit der Post, verspricht Vergeltung. Aber ich werde enttäuscht. So sieht strikte Buße aus? Schon die Anrede „Sehr geehrter Kunde“ … viel zu milde. Meine befleckte Seele hätte ein deftiges „Angeklagter, stehen Sie auf, wenn Sie diesen Brief lesen!“ doch regelrecht genossen.
Auch eine sanfte Mahngebühr von 6 Euro bringt meinem schlechten Gewissen nicht die ersehnte Erlösung. Das sind moderate 60% Zuschlag. Zu sehr habe ich mich an happige Preiserhöhungen bei Strom und Gas gewöhnt.
Dann die Drohung, binnen einer Woche „die Versorgung gem. §19 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)“ zu „unterbrechen“. Gut, das ist ein wenig einfallsreicher, klingt aber dennoch saft- und kraftlos. In Zeiten, in denen uns die weltweite Finanzkrise täglich krass und derb zusetzt, muss man so was eindringlicher rüberbringen.
Sofort erscheinen drastische Visionen vor meinem geplagten inneren Auge. Trauernde Menschen vor toten TV-Bildschirmen. Mit leerem Blick klaubt die erschütterte Hausfrau abgetaute Lebensmittel aus dem sinnlos gewordenen Gefrierschrank. Ein älterer Herr liebkost seine stillgelegte Energiesparlampe. Solche Bilder gehören auf derartige Mahnschreiben. Dazu in fetter Schrift: Der Stromversorger warnt - Nichtzahlen gefährdet ihren Wohlstand! Das wäre überzeugende Abschreckung.
Außerdem: Könnte Schifferstadt nicht den Pranger am historischen Rathaus reaktivieren? Nichts würde mich doch effektiver zum sofortigen Begleichen meiner Restschuld bewegen, als die Vorstellung, dort öffentlich zur Schau gestellt zu werden, zitternd, mit reumütigen Augen, ein Holzschild um den Hals: Stromer der Woche. Harald Helmut Weiss, 12. März 2009 |